DIB meldet: Aufhebung der Bekämpfungspflicht für Vespa velutina durch Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz geplant

Dieses Frühjahr wurden bereits zahlreiche Königinnen von Vespa velutina in Deutschland beobachtet und schon erste Embryonester entdeckt und entfernt. Hinzu kommt der Fund eines Einzeltieres in Salzburg, womit Vespa velutina erstmals in Österreich nachgewiesen wurde. Während man sich im Nachbarland auf die Bekämpfung der invasiven Art vorbereitet hat, will man in Deutschland von der Bekämpfungspflicht Abschied nehmen. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz arbeitet an deren Aufhebung. Daher haben wir das Bundesumweltministerium um eine Aussprache gebeten. Deutschland wäre der erste EU-Staat, der die Bekämpfungspflicht offiziell abschaffen würde. Die Aufhebung würde bundesweit gelten, also auch für Bundesländer, in denen Vespa velutina noch nicht aufgetreten ist oder bislang nur vereinzelt gesichtet wurde. Wir wollen sichergehen, dass die Bekämpfung weiterhin so geführt wird, dass die Probleme für die Imkerei, die Umwelt und die menschliche Gesundheit geringgehalten werden. Während des Treffens erklärte das Bundesamt für Naturschutz (BfN), es habe eine Methodik zur Feststellung entwickelt, ob eine invasive Art als „noch nicht etabliert“ gilt und die Zielvorstellung der EU-Verordnung über invasive Arten erfüllt werden kann. Bei der Verordnung würde es laut BfN eher um die Bekämpfung von Einzelfunden einer invasiven Art gehen. Demnach sei Vespa velutina in Deutschland bereits etabliert. Maßnahmen müssen laut EU-Verordnung aber auch noch nach Abschaffung der Bekämpfungspflicht ergriffen werden. Dazu wird momentan gemäß Artikel 19 der EU-Verordnung ein Managementplan erstellt. Wir wiesen darauf hin, dass es bei der Bekämpfung invasiver Arten, die den Umweltbehörden unterliegt, nicht allein um Schäden an Ökosystemen geht. So steht in Punkt 1 der EU-Verordnung: „Ein erheblicher Teil von gebietsfremden Arten kann jedoch invasiv werden und ernsthaft nachteilige Folgen für die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen sowie andere soziale und wirtschaftliche Auswirkungen haben, die verhindert werden sollten.“
Die genaue Umsetzung des Managementplans bleibt jedem Bundesland selbst überlassen. Hier gilt es, sich für ein weiteres Vorgehen gegen Vespa velutina einzusetzen. Bereits auf der Konferenz in Dresden hatte Dr. Sebastian Spiewok vom Deutschen Imkerbund darauf hingewiesen, dass in Deutschland lediglich ein einziges Altmittel zur legalen Abtötung von Hornissennestern auf dem Markt verfügbar ist, das allerdings nur in Innenräumen eingesetzt werden darf. Es ist zurzeit also kein Mittel gegen Vespa velutina zugelassen. Wir haben daher das Umweltbundesamt und die Bundesstelle für Chemikalien kontaktiert und auf die Situation aufmerksam gemacht. Dr. Christoph Stang vom Umweltbundesamt hat auf unsere Initiative hin einen sehr aufschlussreichen und alarmierenden Vortrag auf dem Arbeitstreffen zu Vespa velutina in Potsdam gehalten. Daraufhin wurde das Thema schließlich auch von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz aufgegriffen. Darüber hinaus sind wir mit dem Umweltbundesamt auch hinsichtlich einer (Teil)sachkunde zur Entfernung von Nestern der Asiatischen Hornisse in Kontakt. Diese Sachkunde ist notwendig, um die gute fachliche Praxis zur Beseitigung von Nestern der Asiatischen Hornisse zu erlernen und die Erlaubnis für den Einsatz zugelassener Wirkstoffe zu erhalten. Der Deutsche Imkerbund wird sich weiterhin für eine rechtssichere Bekämpfung einsetzen.
 

Wachtberg, 26. April 2024


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